Ist Prostitution eine ehrliche Arbeit?
Prostitution in Deutschland bzw. Sexarbeit ist legal. Dennoch wird – vor allem durch die Medien – das wohl älteste Gewerbe der Welt gerne in Verruf gebracht. Prostitution hat den Ruf der sogenannten Sittenwidrigkeit noch immer nicht zur Gänze ablegen können. Aus diesem Grund ist es ratsam, bevor man über die Prostitution urteilt, sich über das Thema zu informieren.
Das deutsche Prostitutionsgesetz ist 2001 in Kraft getreten und regelt seither die Rechtmäßigkeit des Gewerbes der Sexarbeit. Bis zu dieser Entscheidung mussten die Damen jedoch lange warten; erst mit der Novelle zum Prostitutionsgesetz wurde der Passus eingehoben, eine gesicherte Bezahlung zu erhalten. Heute ist die Prostitution eine legale und ehrliche Arbeit; der Kunde erhält eine Dienstleistung, für welche er bezahlen muss. Vor allem das World Wide Web hat den Beruf der Prostitution revolutioniert. Immer mehr Damen arbeiten selbständig, bauen sich neue Kundenkreise auf und gehen problemlos der Sexarbeit nach. Die Branche wurde transparenter; die Zeiten von unseriösen Machenschaften sind zwar noch nicht zur Gänze vorbei, jedoch kurz vor dem Aussterben. Die heutigen Damen wissen, dass sie nicht mehr „starke Männer“ brauchen, denen sie ihr hartverdientes Geld zustecken müssen.
Geschichte der Prostitution in Deutschland
Die Geschichte der Prostitution reicht bis in das 13. Jahrhundert zurück. Schon damals wurden die ersten Freudenhäuser eröffnet. In jeder größeren Siedlung gab es städtische Freudenhäuser; die Steuern wurden an die Stadt bezahlt. Im Rahmen des Konstanzer Konzils (1414 bis 1418) sollen über 1.500 Dirnen anwesend gewesen sein; auf dem nachfolgenden Basler Konzil versammelten sich 1.800 Damen. 1492 wurde der erste Aufstand der ehemaligen Huren dokumentiert, welcher im Kloster St. Maria Magdalena stattfand; wohl, weil die Damen gegen die Zwangsarbeit protestierten. 1530 verbot Karl V. – wohl auf Grund der immer häufiger auftretenden Syphilis – die Freudenhäuser im Römischen Reich.
Im Jahr 1794 wurde im Preußischen Allgemeinen Landrecht – unter § 999 – festgelegt, dass sich die „liederlichen Weibspersonen“ nur in „Hurenhäuser“ begeben dürfen, die auch vom „Staat geduldet“ werden. 1852 wurde im Bremer Reglement festgelegt, dass die Prostitution in Deutschland kein Gewerbe sei. Auf Grund der Tatsache, dass somit eine Sittenwidrigkeit vorlag, verbot das Strafgesetzbuch im Jahr 1871 Bordelle sowie die „gewerbsmäßige Unzucht“ bzw. Sexarbeit. In § 361 Z 1 – in der geltenden Fassung aus dem Jahr 1876 – wurde eine Strafe verhängt, sofern die Frau, außerhalb der damals vorgeschriebenen polizeilichen Aufsicht, ihre sexuellen Dienstleistungen anbot. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Prostitution als „gemeinschaftsschädlich“ eingestuft.
1923 entschied der damalige Reichsfinanzhof, dass Prostituierte keine tatsächlichen Leistungen erbrachten, sodass der Lohn steuerfrei blieb. 1931 wurde neuerlich entschieden, dass die körperliche Hingabe – also die tatsächliche Sexarbeit – keine richtige Tätigkeit darstelle. Die Entkriminalisierung der Prostitution erfolgte – im Rahmen der Verabschiedung des Geschlechtskrankheitengesetzes – 1927.
Doch die Jahre haben auch das Gewerbe verändert. So wurde im Jahr 1999 eine Umfrage veröffentlicht, welche schlussendlich ergab, dass 66 Prozent aller Männer und 69 Prozent aller Frauen die Ansicht vertraten, dass die Prostitution sehr wohl eine Tätigkeit im Rahmen der Steuer- sowie Sozialversicherungspflicht sei. Im Jahr 2015 einigten sich die Koalitionsparteien für eine Kondompflicht der Freier sowie in weiterer Folge eine Anmeldepflicht für Sexarbeiter. In weiterer Folge müssten auch Genehmigungspflichtigen in Bordellen vorliegen bzw. auch medizinische Beratungen wahrgenommen werden.
Auch wenn die Prostitution in Deutschland – über Jahrhunderte hinweg – einen schlechten Ruf genoss, haben sich die Meinungen in den letzten Jahren geändert. Heute gilt der Beruf als anerkannt; Prostituierte haben Rechte und Pflichten auferlegt bekommen. Eine enorme – und für Prostituierte – positive Wandlung.
Wieso prostituieren sich Frauen?
Die Gründe sind unterschiedlich. In fast allen Fällen prostituieren sich Frauen freiwillig. Sie erkennen, dass mit Sex – wenn man sich einen gewissen Kundenstamm aufbaut – relativ viel Geld verdient werden kann. Vor allem das Internet, das auch den selbständigen Aspekt untermauert, hat die Szene revolutioniert. Jedoch gibt es auch die Schattenseiten. Frauen, die deshalb ihren Körper anbieten, weil sie das Geld dringend benötigen, mitunter familiäre Probleme haben oder auch suchtmittelabhängig sind. Jede Prostituierte kann eine andere Geschichte erzählen, warum sie nicht Büroangestellte, Verkäuferin oder Sekretärin wurde, sondern sich für das älteste Gewerbe der Welt entschied.
Zahlen, Daten, Fakten
Immer wieder kursieren Zahlen, welche besagen, dass in Deutschland rund 400.000 Frauen der Prostitution nachgehen. Es ist jedoch nicht sicher, wie jene Zahl entstanden ist bzw. kann man davon ausgehen, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist. So gibt es auch Meinungen, dass mitunter bis zu 1 Million Frauen dem ältesten Gewerbe der Welt nachgehen.
Die Zahlen setzen sich aus rund 89.500 Prostituierten in Bordellen (Clubs, Bordelle, Bars, S/M-Szene, Massage-Salons sowie Partytreffs), 71.600 Prostituierten auf der Straße (Gelegenheitsprostitution, Drogenstrich, etc.) sowie etwa 60.000 Hostessen (Callgirls, etc.) und rund 180.000 Prostituierten, welche sonstige Dienste (Sexualassistenz, Hotelsex, Sex Kinos, Telefonsex, Table Dance Bars) anbieten.
Mitunter wird der Jahresumsatz, welcher durch Prostitution eingenommen wird, auf 14 Milliarden bis 15 Milliarden Euro geschätzt, wobei Bordelle mit rund 5,47 Milliarden die meisten Einnahmen verbuchen.