Das Alltagsleben in Deutschland nähert sich immer mehr der Normalität. Einige Verbote in den unterschiedlichsten Bereichen werden gelockert oder ganz aufgehoben. Kontaktbeschränkungen werden zunehmend entschärft, in Thüringen wurde diese gänzlich gestrichen. Hier gilt seit dem 13. Juni nur noch die Empfehlung sich maximal mit einen weiteren Haushalt bzw. maximal zehn Personen zu treffen. Restaurants oder Bars dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen, der Amateursport darf den Trainingsbetrieb vielerorts wieder aufnehmen und der Betrieb in Kitas und Schulen nimmt wieder Fahrt auf.
Auch im Bereich der käuflichen Liebe lassen sich Fortschritte verzeichnen. Bereits Ende Mai wurden Haus- und Hotelbesuche, also Escortangebote, in der Corona-Bekämpfungsverordnung Niedersachsens nicht mehr als Verbot geführt. Laut einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 09.06.2020 ist dieses Verbot zudem „ein weiteres Eindringen des Staates in den Intimbereich seiner Bürger“ das „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur schwer zu begründen wäre“. Begründet wird diese Entwicklung mit der Tatsache, dass die Infektionsgefahr bei diesen Dienstleistungen durch die geringere Kontaktfrequenz zu unterschiedlichen Kunden als bei Angeboten in Prostitutionsstätten, Bordellen oder der Straßenprostitution.
Nun folgten einige Bundesländer dem niedersächsischen Vorbild. Mittlerweile ist es auch in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen erlaubt Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in den eigenen vier Wänden empfangen.
Trotz dessen gibt es noch keine genauen Hinweise wann Bordelle, Saunaclubs und weitere Prostitutionsstätten wieder ihre Geschäfte aufnehmen dürfen. Wenn es so weit ist erfahrt ihr es natürlich in unserem Blog.
Wir freuen uns bereits darauf (hoffentlich sehr bald) wieder unsere Erfahrung aus den beliebtesten Etablissements und Adressen wieder mit euch teilen zu können! Bleibt gesund und achten besonders in diesen Zeiten auf Eure Mitmenschen!
Euer Bordellberichte-Team